Enterprise-VPNs: Sicherheit, Datenschutz und Anonymität

Enterprise-VPNs schützen vertrauliche Daten und ermöglichen einen sicheren Fernzugriff. Doch wie lässt sich dabei die Privatsphäre der Beschäftigten wahren? Wie gelingt die Balance zwischen Datenschutz, Anonymität und IT-Security?

Eine VPN-Lösung ist für Unternehmen heutzutage unverzichtbar. Sie erlaubt das flexible Arbeiten von überall aus und schottet die Firmenkommunikation nach außen ab. Zugleich gilt die Absicherung des Datenverkehrs als zweischneidiges Schwert. Viele Mitarbeiter fragen sich: Was genau erfasst mein Arbeitgeber, wenn ich das VPN nutze?

Enterprise-VPNs: Wachstumsmarkt birgt Herausforderungen

45 Milliarden Dollar – so hoch war laut Techopedia das weltweite Marktvolumen für VPN-Dienste zuletzt. Mit jährlichen Wachstumsraten von 15 Prozent international und 12 Prozent in Deutschland hält der Trend weiter an. Doch je mehr sich Enterprise-VPNs durchsetzen, desto drängender stellen sich auch Fragen nach dem Schutz der Mitarbeiterdaten.

Das klassische Modell, bei dem der gesamte Datenverkehr vom heimischen Arbeitsplatz über einen verschlüsselten Kanal ins Firmennetz fließt, ist da nur ein Teil der Lösung. Die Techopedia-Studien zeigen, dass für 84 Prozent der Firmen der sichere Fernzugriff das Hauptmotiv für VPNs ist. Zu den weiteren Einsatzfeldern zählen Campus-Zugänge (20 Prozent), die sichere IoT-Anbindung (14 Prozent) und Zugriffe auf dezentral verwaltete Geräte (11 Prozent).

Mitarbeitersicht: Wie steht es mit potenzieller Überwachung?

Arbeitgeber mit einem Enterprise-VPN haben in der Theorie Zugriff auf Anmeldedaten, IP-Adressen und aufgerufene Domains. Bei verschlüsselten Inhalten wird es schwieriger, aber auch hier gibt es theoretisch Möglichkeiten zur Analyse, etwa durch das Ersetzen von Zertifikaten. SSL-Interception und Deep Packet Inspection sind in Deutschland jedoch umstritten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt laut einem Bericht in der Zeitschrift iX in seinem IT-Grundschutz-Kompendium, „auf dem Web-Proxy alle Verbindungen aufzubrechen und auf Malware zu untersuchen“. Dennoch bedeutet das in Deutschland nicht, dass alles technisch Mögliche auch erlaubt ist.

Strenge Datenschutzregeln erlauben hierzulande eine Angestelltenüberwachung nur bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen oder Straftaten. Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist laut Arbeitsrechte.de unzulässig. Hat ein Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt, gilt eine Überwachung als grundsätzlich ausgeschlossen. Zuwiderhandelnde Arbeitgeber riskieren Freiheitsstrafen.

Die Beschäftigten wollen wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber erfasst und wie er diese verwendet. Transparenz schafft hier Vertrauen und hilft dabei, Ängste vor Überwachung abzubauen. Gleichzeitig sollten Mitarbeiter aber wissen, dass die Nutzung eines Enterprise-VPNs kein Freibrief für uneingeschränktes Privatsurfen während der Arbeitszeit ist.

Unternehmenssicht: VPN-Logs dienen wichtigen Zwecken

Viele Unternehmen tolerieren mehr oder weniger stillschweigend eine begrenzte private Internetnutzung während der Arbeitszeit. Gute Enterprise-VPN-Lösungen wie die von NCP ermöglichen zudem die Aufteilung der Zugriffe vom Homeoffice ins Internet per Split Tunneling. Das spart Bandbreite und hält den privaten Datenverkehr außerhalb des Unternehmensnetzwerks.

Es gibt jedoch gute Gründe für ein gewisses Maß an VPN-Logging aus Unternehmenssicht: Troubleshooting, Fehlerbehebung, Sicherheitsanalysen und Bedrohungserkennung. Logs dienen auch der Optimierung der Netzwerkperformance sowie der Erstellung von Audits und Compliance-Nachweisen.

Die Kehrseite der Medaille: Übertriebenes Logging führt dazu, dass Firmen zu tief in die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter eindringen, Grenzen überschreiten und sich auf dünnem Eis bewegen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt nämlich längst nicht alles zu, was technisch machbar wäre. Zudem besteht das Risiko, dass sensible Firmendaten in den Logs bei einem Hackerangriff abfließen.

Datenschutz im Enterprise-VPN: Personenbezogene Daten minimieren

Für Unternehmen stellt das richtige Maß an Datenerfassung einen Balanceakt dar. Sie müssen einen Mittelweg finden und einerseits genügend Daten zur Verwaltung des Netzwerks und seiner Absicherung erheben. Andererseits müssen sie die personenbezogenen Daten des VPN-Loggings minimieren, um den Bestimmungen der DSGVO zu entsprechen.

Unternehmen sollten daher nur die absolut notwendigen Daten erfassen und die gesammelten Logs zudem verschlüsseln und an einem sicheren Ort speichern. Darüber hinaus benötigen sie Richtlinien für die Dauer der Datenspeicherung.

Fazit: Klare Richtlinien und Transparenz sind der Schlüssel

Zwar können VPNs keine vollständige Anonymität gewährleisten, allerdings dürfen Arbeitgeber auch nicht wahllos Daten sammeln, sondern müssen sich an strenge Datenschutzvorgaben wie die DSGVO halten.

Unternehmen sollten deshalb klare Richtlinien für die VPN-Nutzung und das Logging aufstellen, datenschutzfreundliche Technologien wie Split-Tunneling und VPN-Bypass nutzen und sämtliche Maßnahmen transparent kommunizieren. Nur wenn die Technik stimmt, die Prozesse greifen und ein Bewusstsein für die Problematik vorhanden ist, lässt sich der Spagat zwischen Sicherheit und Privatsphäre meistern.

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