Multi-Cloud: VPN-Lösungen bieten Schutz in hybriden IT-Landschaften
Hybride IT-Strukturen absichern: So verhindern moderne VPN-Lösungen Ausfälle in komplexen Multi-Cloud-Konfigurationen.

Nach einer längeren Verzögerung ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit gelten die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) nun verbindlich. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betrifft dies schätzungsweise 29.500 Unternehmen in Deutschland.
Das Gesetz unterscheidet zwischen besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend sind.
Zu den besonders wichtigen Einrichtungen zählen unter anderem Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). KRITIS sind Organisationen und Einrichtungen mit essenzieller Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung würde zu nachhaltigen Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen schwerwiegenden Folgen führen.
Zum Stichtag 30.09.2025 waren beim BSI 1.177 KRITIS-Betreiber registriert – in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung. Für sie galten bislang sektorspezifische Pflichten für den physischen Schutz und Sicherheit ihrer IT-Systeme.
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz kommen nun deutlich mehr Unternehmen hinzu, unter anderem aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Bereich digitale Dienste sowie Forschung mit sektorübergreifenden IT-Sicherheitspflichten. Das BSI stellt hierfür eine offizielle Liste der betroffenen Sektoren zur Verfügung.
Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob sie unter NIS-2 fallen und welcher Kategorie (besonders wichtige bzw. wichtige Einrichtungen) sie zuzuordnen sind. Maßgeblich sind dabei unter anderem Schwellenwerte wie Mitarbeitende und Umsatz. Für wichtige Einrichtungen gelten die Werte: weniger als 50 Mitarbeitende oder ein Umsatz bzw. Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro.
Zur Unterstützung hat das BSI einen Entscheidungsbaum und ein Online-Tool entwickelt, womit sich die eigene Betroffenheit ermitteln lässt.
Sowohl für wichtige als auch besonders wichtige Einrichtungen gelten folgende Pflichten:
Für besonders wichtige Einrichtungen gelten darüber hinaus:
Zahlreiche der NIS-2-Anforderungen im Bereich Risikomanagement lassen sich mit der professionellen VPN- und Remote-Access-Lösung von NCP abdecken:
Die Umsetzung von NIS-2 ist bei den Unternehmen auch dank der intensiven Aufklärungsarbeit und Beratung durch das BSI in vollem Gange. Laut einer aktuellen Statista-Umfrage im Auftrag von G DATA haben 63 % der Unternehmen in Deutschland mit der Umsetzung begonnen, jedoch jedes vierte Unternehmen noch nicht.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt gilt NIS-2 nun ohne weitere Übergangsfristen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes. Laut Medienberichten müssen Unternehmen aktuell jedoch nur in sehr extremen Fällen mit Bußgeldern rechnen, da das BSI eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung anstrebt und Unternehmen nach Kräften bei der Umsetzung berät und unterstützt. NIS-2 soll schließlich Unternehmen helfen, sich vor Cybergefahren zu schützen. BSI-Präsidentin Claudia Plattner rechnet damit, dass sich mit der zunehmenden NIS-2-Umsetzung die IT-Sicherheitslage in Deutschland spürbar verbessern wird. Die nächsten Lageberichte des BSI werden dies zeigen.
Dennoch bleibt die Umsetzung insbesondere für kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eine große Herausforderung. Gerade hier bieten integrierte Sicherheitslösungen wie die von NCP einen entscheidenden Vorteil: Mehrere NIS-2 Anforderungen lassen sich gleichzeitig und praxisnah erfüllen – ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltiger Compliance und höherer IT-Sicherheit.